I. Allgemeines – Geltungsbereich
1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich entgegenstehende oder von unserer Verkaufsbedingung abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingung gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unserer Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltslos ausführen.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sonder-vermögen.
II. Angebote – Auftragsbestätigung
1. Unsere Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, freibleibend bis zur endgültigen Auftragsbestätigung.
2. Aufträge sind für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich oder in Textform bestätigt worden sind.
3. Alle in Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Maße, Gewichte und Leistungen des Liefergegenstandes sind Herstellerangaben, geringfügige Abweichungen von Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen behalten wir uns vor. Ebenso sind technische Änderungen der jeweiligen Hersteller vorbehalten.
4. Abweichungen in der Auftragsbestätigung von der Bestellung des Kunden gelten vom Kunden als genehmigt, wenn er nicht binnen 10 Tagen ab dem Datum der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht, spätestens jedoch mit vorbehaltsloser Entgegennahme des Liefergegenstandes.
III. Preise
1. Die Lieferungen erfolgen zu den in unseren jeweils gültigen Preislisten angegebenen Preisen.
2. Sofern sich nicht aus dem Angebot / der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt, gelten unsere Preise frei Haus und umfassen Montage, Aufstellung und Inbetriebnahme der Maschinen sowie die einmalige Einweisung in die Bedienung der Maschinen.
3. Wenn sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die für uns maßgeblichen Preise von Vorlieferanten, Personalkosten und/oder Energiekosten erhöhen, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern!
4. Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter, schriftlicher Vereinbarung.
IV. Mehrwertsteuer
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
V. Lieferung, Gefahrübergang und Montage
1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Überschreitungen der Lieferzeiten berechtigen den Kunden nur dann zum Rücktritt, wenn nach seiner Mahnung eine angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden ist. Soweit die Lieferzeit infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder Arbeitskämpfen bei uns oder unseren Zulieferanten oder sonstiger, von uns nicht zu vertretender Umstände nicht eingehalten werden kann, verlängert sich die Lieferfrist nach Mahnung des Kunden angemessen um mindestens 10 Arbeitstage.
3. Die Preis- und Leistungsgefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware unser Haus verlässt und keine Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme durch uns erfolgt.
4. Montagearbeiten und Inbetriebnahmen werden von uns vorgenommen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5. Die Bereitstellung der Anschlüsse für Dampf, Wasser, Ablauf und Strom nach unseren Montageplänen sowie alle sonstigen baulichen Maßnahmen obliegen dem Kunden auf eigene Kosten. Sollten diese Arbeiten am Liefertag nicht fertiggestellt sein, hat der Kunde die uns dadurch entstehenden Mehrkosten, wie. z.B. für nochmalige Anfahrt zu tragen.
VI. Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelhaftung, Verjährung, Wartung
1. Die Bedienungsanleitung ist Bestandteil des Kaufvertrages. Sie enthält wichtige Informationen über den Kaufgegenstand. Änderungen in der Konstruktion und/oder Aus-führung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.
2. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Ware berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir alle dafür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen.
4. Wir haben Sachmängel der Lieferung, welche wir von Dritten beziehen und unverändert an den Kunde weiterliefern, nicht zu vertreten.
5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
7. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Schäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, sie beginnt mit dem Tag der Montage, in allen anderen Fällen mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Kunden.
9. Die einwandfreie Funktion des Liefergegenstandes setzt voraus, dass dieser regelmäßig gewartet wird. Für Schäden, die infolge mangelhafter Wartung und Pflege, z.B. durch eine nicht regelmäßige Entkalkung, unterlassener Austausch der Filtersysteme innerhalb der vorgeschriebenen Zyklen sowie unsachgemäße Benutzung oder außerhalb der normalen Betriebsbedingungen liegende Umstände auftreten, haften wir auch während der Gewährleistung nicht. Für die Betriebssicherheit Ihrer Geräte bieten wir Ihnen den Abschluss eines individuell gestalteten Wartungsvertrages an.
10. Bei Defekten und Mängeln an dem Liefergegenstand, die auf nicht sachgemäße Reparaturen Dritter oder Einbau von nicht der Originalausführung entsprechenden Ersatzteilen zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Gewährleistung.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Waren Eigentum der Fa. Schneider Kaffeetechnik.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache insbesondere Leih- oder Leasinggeräte pfleglich zu behandeln. Außerdem ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden auseichend zum Neuwert zu versichern, so lange Waren, bzw. Geräte nicht vollständig in sein Eigentum übergegangen sind. Die Versicherung ist auf Anforderung des Verkäufers nachzuweisen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware auf unser Eigentumsrecht hin-zuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
VIII. Zahlungsziel
1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung/dem Kaufvertrag nicht etwas anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2. Rechnungen über Reparaturen, Montagen und Wartungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug zahlbar.
3. Geht die Zahlung nicht fristgemäß ein, berechnen wir dem Kunden Mahnkosten und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
4. Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen die Aufrechnung erklären oder insoweit ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
IX. Allgemeine Bedingungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am Nächsten kommt.
2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München soweit gesetzlich zulässig.
des Grundgesetzes verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Für die Vertragsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.
4. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass wir Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichern.

(AGB) Stand: 01.01.2012
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schneider Kaffeetechnik GmbH, Gabelsbergerstraße 95, 80333 München, HRB 196138 Amtsgericht München